WeMove Europe gGhmbH

Im Vorfeld einer Projektförderung (eigenes Projekt / Drittprojekt) hat die Geschäftsführung der gGmbH dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung diese Projekts im Einklang mit der Satzung und Strategie der gGmbH steht.

Mit ihren Projekten leistet die gGmbH einen wichtigen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Förderung des demokratischen Staatswesens und zur Förderung der Bildung im Allgemeinen. Um den Grundsatz der Allgemeinwohlkonformität zu wahren, hat die gGmbH bei der Auswahl ihrer Projekte auch dafür Sorge zu tragen, dass der Inlandsbezug gewahrt ist. Projekte, die keinen eindeutigen Inlandsbezug haben, werden grundsätzlich nicht von der gGmbH durchgeführt oder finanziert, sondern diese Projekte werden ggfs. an dritte Parteien weitergeleitet, wie z.B. die WeMove Europe SCE mbH oder falls möglich/sinnvoll über einen etwaigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der gGmbH abgewickelt.

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